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Erst reden, dann abmahnen.

19 January 2010 2 Comments
Größere Ansicht nach dem Click

Größere Ansicht nach dem Klick - Illustration: CC-BY-NC: Christian Dingler

Abmahnungen von Bloggern oder kleinen Online-Händlern schlagen oft große Wellen.  Was folgt erscheint Managern oder Juristen oft bizzar.  Unbedarft in digitaler Kultur und Online-Kommunikation wundern sie sich über Wellen der Empörung.  Schließlich ist man doch im Recht.

Genau hier liegt das große Mißverständnis:  Die Masse im Netz regt sich selten darüber auf,  dass ein Unternehmen seine Rechte verteidigt.  Es geht meistens um das “Wie”.  Es geht um das Schießen mit Kanonen auf Spatzen,  um das Ausnutzen ungleicher Machtverhältnisse und um sofortigen Angriff durch den Anwalt,  ohne vorher eine Lösung auf Augenhöhe gesucht  zu haben.  Mit einer Abmahnung erreicht ein Unternehmen so oft  das Gegenteil dessen,  was es bezwecken will.  Die Marke wird nicht verteidigt,  sondern nachhaltig beschädigt.

Der oben abgebildete Kommunikationsprozess trägt dem Rechnung.  Die Abmahnung darf bei einer Rechtsverletzung nur als Ultima Ratio herhalten. Vorher steht die Kommunikation auf Augenhöhe,  das Gespräch zur Lösung des Problems.  Wenn Unternehmen diesen Prozess transparent kommunizieren, können sie die Empörung im Netzt gering halten.

  • http://160typo.blogspot.com Nico

    Die von DIr vertretene Kommunikations’richtlinie’ vertrete ich nur zum Teil. Sofern nach der ersten, selbstverständlich kostenlosen Kontaktaufnahme der Störende/Verletzende die Rechtsverletzung nicht abstellt und ich einen Anwalt bemühen muss, dürfen die Kosten nicht bei mir kleben bleiben. Über die Höhe der anwaltlichen Vergütung für eine solche ‘Aufforderung die Verletzung einzustellen’ lässt sich trefflich streiten, jedoch sind Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.

    Empörung hin oder her. Vergleich: ich habe einen Zahlungsanspruch, Zahlung ist nach Termin fällig, Schuldner zahlt nicht. Aufforderung durch privat, kein Erfolg. Wenn ich jetzt meine Forderung per Anwalt, gerichtlich [per Mahnbescheid oder Klage] durchsetzen will, fallen dem säumigen Schuldner auch die Kosten zu. Streng nach der Methode: er hatte die Gelegenheit und ist dem nicht nachgekommen. Die Folgen meiner Rechtsverfolgung sind ja nur durch die ‘Weigerung’ entstande, dass der Schuldner meiner Aufforderung nicht nachgekommen ist.

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